1. Anmeldung Finanzamt
Die Aufnahme der unternehmerischen
Tätigkeit zeigen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt an. Dazu benötigen Sie
ein Anzeigeformular (gibts im Internet beim Finanzamt), das Sie am
besten mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung, in der Sie die
Erstattung der Ihnen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer geltend
machen, beim Finanzamt einreichen. Fügen Sie auf alle Fälle eine Kopie
der Rechnung hinzu.
2. Steuerliche Erfassung
Sie erhalten vom Finanzamt einen
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier müssen Sie allgemeine
Angaben wie Wohnort, Familienstand, Kinder, Standort der Anlage,
Bankverbindung, zu erwartende Zahlungen vom Enegieunternehmen und
Kleinunternehmerregelung machen.
3. Energieversorger
2-4 Wochen nach Inbetriebnahme sollte ein
Mitarbeiter des Energieversorgers kommen, die Anlage in Augenschein
nehmen und den Zähler verplomben. Dieser Mitarbeiter übergibt Ihnen den
Einspeisevertrag. Wenn Sie vom Finanzamt die Steuernummer erhalten
haben, sollten Sie diesen unterschrieben an den Energieversorger
zurückschicken. Für diese Aktion bekommen SIe natürlich eine Rechnung.
Bei mir ca. 120,-- Euro. Kurze Zeit später erhalten Sie die Bestätigung
Ihrer Einspeisevergütung.
4. Versicherung
Kleinanlagen sind für ca. 50 Euro pro Jahr
versicherbar.
5. Die MwSt. der Anschlussrechnung können
Sie schon mal mit der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung angeben.
6. Umsatzsteuervoranmeldung muss auch
durchgeführt werden wenn sie noch keine Einspeisevergütung vom
Energieversorger erhalten haben.
7. Am Jahresende muss eine EÜR und eine
Umsatzsteuerjahresmeldung dem Finanzamt vorgelegt werden. Auch hierfür
gibt es Formblätter. Sie können die Anlage 20 Jahre abschreiben.
Jährlich 5% vom Kaufpreis. Installationsjahr natürlich nur den
entsprechenden Anteil.