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Photovoltaik - Tips

Angebote einholen, sich für die optimale Anlage entscheiden, Auftrag erteilen, wenn nötig Finanzierung sichern. Mit Energieversorger abklären ob Anlage gebaut werden kann. Letzteres übernimmt eigentlich der Installateur. Nachdem die Anlage auf dem Dach montiert und angeschlossen ist beginnt die eigentlich Schreibarbeit für den Besitzer der Anlage.

1. Anmeldung Finanzamt

Die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit zeigen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt an. Dazu benötigen Sie ein Anzeigeformular (gibts im Internet beim Finanzamt), das Sie am besten mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung, in der Sie die Erstattung der Ihnen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer geltend machen, beim Finanzamt einreichen. Fügen Sie auf alle Fälle eine Kopie der Rechnung hinzu.

2. Steuerliche Erfassung

Sie erhalten vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier müssen Sie allgemeine Angaben wie Wohnort, Familienstand, Kinder, Standort der Anlage, Bankverbindung, zu erwartende Zahlungen vom Enegieunternehmen und Kleinunternehmerregelung machen.

3. Energieversorger

2-4 Wochen nach Inbetriebnahme sollte ein Mitarbeiter des Energieversorgers kommen, die Anlage in Augenschein nehmen und den Zähler verplomben. Dieser Mitarbeiter übergibt Ihnen den Einspeisevertrag. Wenn Sie vom Finanzamt die Steuernummer erhalten haben, sollten Sie diesen unterschrieben an den Energieversorger zurückschicken. Für diese Aktion bekommen SIe natürlich eine Rechnung. Bei mir ca. 120,-- Euro. Kurze Zeit später erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Einspeisevergütung.

4. Versicherung

Kleinanlagen sind für ca. 50 Euro pro Jahr versicherbar.

5. Die MwSt. der Anschlussrechnung können Sie schon mal mit der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung angeben.

6. Umsatzsteuervoranmeldung muss auch durchgeführt werden wenn sie noch keine Einspeisevergütung vom Energieversorger erhalten haben.

7. Am Jahresende muss eine EÜR und eine Umsatzsteuerjahresmeldung dem Finanzamt vorgelegt werden. Auch hierfür gibt es Formblätter.  Sie können die Anlage 20 Jahre abschreiben. Jährlich 5% vom Kaufpreis. Installationsjahr natürlich nur den entsprechenden Anteil.

Und zum Schluss müssen die jährlichen Gewinne noch zum höchsten persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das bedeutet, dass bei der jährlichen privaten Steuererklärung der Gewinn der PV-Anlage angegeben werden muß.
      





Hier noch ein paar Tips für den Ablauf zur Anschaffung einer PV-Anlage.